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Riesterrente

Eignet sich die Riesterrente als Versicherung fürs Alter?

März 2022

Die Riesterrente ermöglicht Ihnen seit 2002, über die private Altersvorsorge Kürzungen bei Ihrer gesetzlichen Rente auszugleichen und Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Dieses Angebot einer kapitalgedeckten Vorsorge richtet sich nicht nur an alle Personen, die Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, sondern im Einzelfall auch an deren nicht berufstätige Ehegatten. Wenn Sie im Rahmen der Riesterrente monatlich für die Rente sparen, profitieren Sie im Rahmen des Altersvermögensgesetzes während der Sparphase sowohl von staatlichen Zulagen als auch Steuervorteilen.

Das komplex ausgeklügelte Konzept steht mittlDie Riesterrente gilt als kompliziert und steht seit Jahren aufgrund ihrer niedrigen Rendite in der Kritik. Aufgrund des aktuellen Garantiezinses in Höhe von 0,25 Prozent und der relativ hohen Kosten mancher Verträge scheint diese Form der Altersvorsorge wenig attraktiv. Je nach Einkommen oder Familiensituation kann sich Sparen für die Rente über einen Riester-Vertrag für den Einzelnen dennoch lohnen –beispielsweise bei einer Familie mit vielen Kindern oder einem Arbeitnehmer mit hoher Steuerbelastung.

Bei der Auswahl von Riesterverträgen können Sie zwischen Banksparplänen und Rentenversicherungen wählen. Darüber hinaus ist die Versicherung fürs Alter auch über einen Fondssparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung möglich – in diesem Fall eröffnet Ihnen die Anlage eines Teilkapitals in Aktien zusätzliche Chancen.

Bei den staatlichen Zulagen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage in Höhe von 300 Euro - beziehungsweise 175 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Der Vollständigkeit halber ist noch eine Einmalzahlung von 250 für Berufsstarter bis zum 25. Lebensjahr zu erwähnen. Um die staatliche Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Darüber hinaus können Sie Kinderzulagen nur erhalten, wenn gleichzeitig ein Kindergeldanspruch besteht.

Einzahlungen in Ihren Riester-Vertrag lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 2100 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung überprüft das Finanzamt, ob die Förderung durch Zulagen oder die steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe für Sie vorteilhafter ist. Was sich zunächst kompliziert anhört, lässt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Eine mögliche Steuererstattung in Höhe von 300 Euro kürzt die Behörde um einen Zulagenanspruch von 175 Euro. Sie erhalten in diesem Fall neben der staatlichen Zulage von 175 Euro eine Steuererstattung in Höhe von 125 Euro.

In der Auszahlungsphase – frühestens ab dem 62. Lebensjahr – müssen Sie Ihre Rente in vollem Umfang versteuern. Aufgrund der Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge spricht man von einer nachgelagerten Besteuerung. Sie gilt in vielen Fällen als vorteilhaft, da auf diese Weise nicht die hohen Steuersätze während der Erwerbstätigkeit, sondern die niedrigeren Steuersätze im Ruhestand zur Anwendung kommen.

Der Anbieter Ihres Vertrages ist verpflichtet, Ihnen bei Fälligkeit der Rente mindestens Ihrer eingezahlten Beiträge zuzüglich der erhaltenen Zulagen auszuzahlen. Bis zu 30 Prozent Ihres Vermögens können Sie sich bei Rentenbeginn in einer Summe überweisen lassen. Darüber hinaus dürfen Sie sich Rentenansprüche bis zu 32,90 Euro monatlich im Rahmen einer Kleinbetragsregelung in einer Summe abfinden lassen. Übrigens darf Ihre Riesterrente bis zu einer Höhe von 224,50 Euro nicht auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden.

Vorsicht bei einer vorzeitigen Kündigung Ihres Riester-Vertrages: In diesem Fall müssen Sie alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile wieder zurückzahlen. Dies können Sie vermeiden, indem Sie einen solchen Vertrag zeitweise oder dauerhaft beitragsfrei stellen. Als sogenannte „schädliche Verwendung“ gilt übrigens für Rentner auch ein Umzug ins außereuropäische Ausland. Die Folge: Sollten Sie sich entschließen, Ihren wohlverdienten Ruhestand in exotischeren Ländern zu genießen, fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sowohl erhaltene Steuererstattungen als auch Zulagen zurück und behält diese von Ihrem Rentenkonto ein.

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